Mit dem CO2-Fußabdruck möchte man eine Grundlage schaffen um Einflüsse von menschlichen Prozessen auf das Klima messen, bewerten und vergleichen zu können. Somit können die Emissionen von Unternehmen, Branchen, Produkten, Dienstleistungen, Fortbewegungsmittel usw. bewertet werden.
Grundsätzlich werden insgesamt sechs klimarelevante Treibhausgase erfasst und zur „gemeinsamen Währung“ CO2 bzw. in CO2-Äquivalente umgerechnet. Dafür gibt es je Treibhausgas einen Umrechnungsfaktor. Solche sogenannten Emissionsfaktoren gibt es aber auch für alle möglichen Daten: Energieverbräuche, Transporte, Reisen, Papier, Abfall, Nahrungsmittel, usw. Nach der Datenerhebung werden alle Einflussgrößen in CO2-Äquvalente umgerechnet und ergeben somit den CO2-Fußabdruck.
CO2-Zertifikate stehen für die Menge an Emissionen, die kompensiert werden. Ein Zertifikat entspricht dabei einer Tonne Treibhausgase.
Die Menge an eingesparten oder vermiedenen Treibhausgasemissionen durch ein Klimaschutzprojekt wird folgendermassen berechnet: Bei der Stromproduktion durch erneuerbare Energien wird die Menge an eingesparten oder vermiedenen Treibhausgasemissionen errechnet, die durch die Umsetzung des Klimaschutzprojektes entstehen (Project Emissions).
Zudem wird ein Szenario beschrieben, das die Treibhausgasemissionen darstellt, die ohne das Klimaschutzprojekt entstanden wären. Dieses Szenario wird als Referenzfall (Baseline) bezeichnet. Die Differenz zwischen Baseline-Emissionen (Referenzfallemissionen) und den erwarteten Projekt-Emissionen ergibt die erwarteten Emissionsreduktionen.
Nicht weiter reduzierbare CO2-Emissionen aus der Herstellung von Produkten und Dienstleistungen können durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten kompensiert werden und werden dadurch klimaneutral. Hierfür werden CO2-Zertifikate in der entsprechenden Menge gekauft und stillgelegt. Die Stilllegung bestätigt nachweislich, dass ihr Besitzer eine CO2-Kompensation erbracht hat.
Die Emissionen sind innerhalb des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol) nach den Scopes 1, 2 und 3 aufgeteilt, die jeweils verschiedene Arten von Treibhausgas-Emissionen umfassen: Scope 1 beinhaltet direkte Emissionen eigener Energieanlagen. Scope 2-Emissionen sind indirekte Emissionen, die bei der Bereitstellung von Energie für das Unternehmen entstehen. Scope 3-Emissionen sind indirekte Emissionen, die in der gesamten Wertschöpfungskette entstehen.
Scope 1 umfasst alle Treibhausgasemissionen, die direkt im Unternehmen anfallen. Dazu gehören beispielweise Emissionen aus der Verbrennung stationärer Quellen (z. B. Heizkessel) oder mobiler Quellen (z. B. unternehmenseigener Fuhrpark), Treibhausgasemissionen aus der Produktion oder aus chemischen Prozessen sowie flüchtige Treibhausgasemissionen.
Scope 2 beinhaltet alle indirekten Treibhausgasemissionen, die für die Energiebereitstellung des Unternehmens entstehen, d.h. alle Treibhausgasemissionen, die bei der Bereitstellung von Strom, Erdgas, Fernwärme oder Fernkälte durch ein Energieversorgungsunternehmen entstehen.
Scope 3 umfasst alle übrigen Treibhausgasemissionen, die mit der Unternehmenstätigkeit in Zusammenhang stehen. Dazu gehören Treibhausgasemissionen ausgelagerter Unternehmensbereiche, Treibhausgasemissionen der Abfallentsorgung und des Recyclings, Treibhausgasemissionen von Geschäftsreisen oder Pendlerverkehr der Mitarbeiter etc.
Der CO2-Fußabdruck wird in sogenannten CO2-Äquivalenten (CO2-e) ausgedrückt. Über diese Maßeinheit werden neben Kohlenstoffdioxid auch u.a. Methan und Lachgas berücksichtigt. Die Klimawirkung der einzelnen Treibhausgase sind unterschiedlich, so entspricht 1 Kilogramm Methan der Klimawirkung von 23 Kilogramm CO2 und 1 Kilogramm Schwefelhexafluorid (SF6) entspricht sogar 22.800 Kilogramm CO2.
In die Berechnung der Treibhausgasemissionen werden die sechs vom Weltklimarat IPCC und im Kyoto-Protokoll festgelegten Haupttreibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKWs), Perfluorcarbone (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6) einbezogen.
Für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks wird ein Inventar aller Energie- und Materialströme der Wertschöpfungskette erstellt, denen dann die entsprechenden Emissionsfaktoren zugeordnet werden. Bei der Ermittlung sollen alle direkten, indirekten und mobilen Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen mit einbezogen und als CO2-Äquivalente ausgewiesen werden. Er dient insbesondere dazu, notwendige Minderungspotentiale zu erkennen, die entsprechenden Maßnahmen zu erarbeiten und die Wirksamkeit zu bewerten.
Die Methodik wird im Detail in internationalen Standards wie dem Greenhouse Gas Protocol des World Resource Institutes und World Business Council for Sustainable Development oder einschlägigen ISO Normen beschrieben.